Kosten

Beratung- und Therapiekosten

Investition
die für ihre Gesundheit auf Sie zukommen

                                

Meine Praxis wird als Privatpraxis betrieben, das bedeuten Sie müssen für die Kosten selber aufkommen, im Anschluss  an jede Sitzung können Sie Bar oder per Kartenzahlung den Betrag begleichen.

Sie können jederzeit Kontakt zu mir aufnehmen, wenn Sie Fragen bezüglich des Kostenumfangs  pro Sitzung haben.

 

 

Patienten und Klienten mit niedrigerem Einkommen mit Nachweis, 
gewähre ich eine Ermäßigung auf mein übliches Honorar.

Kostenübernahme
durch die Krankenkassen

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen
Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb
grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer
Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen)
informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können
einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung
haben. Dieser ist vor Beginn der Therapie vom Patienten abzuklären. Ebenso hat
dieser das Erstattungsverfahren mit seiner Privatkrankenversicherung stets
eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die
Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt.
Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem
vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das
vereinbarte Heilpraktiker-Honorar.
Der Honoraranspruch des Therapeuten ist vom Patienten unabhängig von jeglicher
Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

Ausfallhonorar

Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten
Behandlungsterminen schuldet der Patient dem Therapeuten ein Ausfallhonorar
in Hohe von 50 % der Gesamtgebühr von 70 €. Der Ausfallbetrag ist sofort
zahlbar.
Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient mindestens
24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden am
Erscheinen verhindert ist. In diesem Fall ist der Grund der Verhinderung
unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.
Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden
sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch
den Therapeuten.

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